Präsenz
Medizin und Gesundheit
Mein Wille geschehe? Mit Patientenverfügung und Co. für den Ernstfall vorsorgen
Wer plötzlich schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann seine Behandlungswünsche manchmal nicht mehr selbst formulieren. Durch eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht können Sie jedoch vorab Regelungen für den Ernstfall treffen. Damit wahren Sie Ihre Selbstbestimmung und entlasten auch Ihre Angehörigen.
Das Klinische Ethik-Komitee des Uniklinikums informiert, welche Vorsorgedokumente sinnvoll sind und worüber Sie als Patient*in damit bestimmen können. (keine Rechtsberatung)
Das Klinische Ethik-Komitee des Uniklinikums informiert, welche Vorsorgedokumente sinnvoll sind und worüber Sie als Patient*in damit bestimmen können. (keine Rechtsberatung)
Beginn
17:00
Uhr
Ende
22:00
Uhr