Mein Wille geschehe? Mit Patientenverfügung und Co. für den Ernstfall vorsorgen
Präsenz Medizin und Gesundheit

Mein Wille geschehe? Mit Patientenverfügung und Co. für den Ernstfall vorsorgen

Wer plötzlich schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann seine Behandlungswünsche manchmal nicht mehr selbst formulieren. Durch eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht können Sie jedoch vorab Regelungen für den Ernstfall treffen. Damit wahren Sie Ihre Selbstbestimmung und entlasten auch Ihre Angehörigen.
Das Klinische Ethik-Komitee des Uniklinikums informiert, welche Vorsorgedokumente sinnvoll sind und worüber Sie als Patient*in damit bestimmen können. (keine Rechtsberatung)
Beginn 17:00 Uhr
Ende 22:00 Uhr

Auf einen Blick

Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Klinisches Ethik-Komitee
Medizinisch-Theoretisches Zentrum MTZ
Foyer
Fiedlerstraße 42
01307 Dresden (Dresdner Süden)
Webseite

Beschreibung

Das Klinische Ethik-Komitee (KEK) am Dresdner Universitätsklinikum ist ein unabhängiges, berufsgruppenübergreifendes Gremium, das bei ethischen Konflikten im klinischen Alltag der Patientenversorgung für Beratungen zur Verfügung steht. Da in unserer Beratungspraxis der Patientenwille eine wesentliche Rolle spielt, informieren wir an unserem Stand über die Möglichkeiten der Patientenvorsorge durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Beispiele zeigen, wie diese Dokumente aufgebaut sind und wie Patient*innen ihren Willen etwa hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen, schmerzlindernder Medikamentierung oder entscheidungsbefugter Personen verfügen können.

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